Das BSI hat 2024 aktualisierte Anforderungen für KRITIS-Prüfungen veröffentlicht. Die Grundsätzlichen Anforderungen im Nachweisverfahren (GAiN) nach §8a (5) BSIG definieren normative BSI-Vorgaben für KRITIS-Prüfungen. Erwartungen für Prüfungen sind gesetzlich verbindlich geregelt und sind größtenteils durch die KRITIS-Prüfer umzusetzen. Die Aktualisierung der GAiN-Anforderungen im August 2024 enthielt folgende Neuerungen: Umgang mit Zertifizierungen: Ein ganzer Block an Anforderungen regelt den Umgang mit bestehenden Zertifizierungen und Prüfugen genauer: Geltungsbereich, SoA, Mängel Geltungsbereich und Netzstrukturplan: Anforderungen an GBD und NSP wurden angepasst und erweitert, und sind nun verbindlich vom Prüfer zu bewerten Mängel und Mängelliste: Der Umgang mit Mängeln, Reifegraden unter 3 und alten Mängel voriger Prüfungen wurde konkretisiert und detailliert Vorlagen: Die Formulare des BSI wurden auch aktualisiert und sind verbindlich zu nutzen Schwerpunkt der Aktualisierung ist der Umgang mit Mängeln und Zertifizierungen, wo Prüfer nun vieles genauer und formeller durchführen und dokumentieren müssen. Sonst noch einige Formalien und parallel Anpassung der BSI-Formulare.
Neue GAiN-Anforderungen an KRITIS-Prüfungen 2024
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