NIS-2 macht Cybersicherheit zur Lizenz für die Marktteilnahme

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Seit Dezember 2025 gilt NIS-2 ohne Übergangsfrist und erfasst auch mit­tel­stän­dische Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Millionen Euro Umsatz. Die Geschäftsführung haftet persönlich für Versäumnisse. Gleich­zei­tig wird NIS-2-Konformität zum Eintrittsticket für regulierte Lieferketten, denn wer die Anforderungen nicht nachweisen kann, verliert Kunden und Ausschreibungen. (Bild: © ImageFlow - stock.adobe.com)

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