Regulierte Unternehmen müssen sich unter NIS2 als Einrichtung oder Betreiber kritischer Anlagen beim BSI registrieren . Je nach Art des Unternehmens und Regulierung gibt es ab 2026 vielfältige Registrierungspflichten und Portale – die ersten Fristen enden schon am 6. März 2026. Nach der Feststellung der Betroffenheit beginnt der Weg der Registrierung> Über ELSTER-Zertifikate müssen in einem Portal der Bundesverwaltung Zugänge für das BSI-Portal registriert werden, in dem NIS2-Registrierungen und Meldepflichten vorgenommen werden. Für bestimmte Einrichungen der digitalen Infrastruktur und Betreiber kritischer Anlagen bestehen zusätzliche Registrierungspflichten. NIS2-Einrichtungen registrieren sich nach §33 (1) BSIG beim BSI im neuen BSI-Portal registrieren, mit Angaben zur Einrichtung. Betreiber kritischer Anlagen, bisher KRITIS, müssen sich nach §33 (2) BSIG mit Anlage, Kontaktstelle usw. registrieren, bisher im MIP (Melde- und Informationsportal), wird durch §8 ersetzt. Betreiber kritischer Anlagen müssen sich mit dem kommenden §8 KRITIS-Dachgesetz beim BBK und/oder BSI registrieren Besondere Einrichtungen im Sektor Digitale Infrastruktur müssen sich nach §34 BSIG mit Details zum Konzernverbund und weiteren Entitäten in der EU beim BSI registrieren. Auch die kritischen Komponenten müssen, wenn vorhanden, nach §33 (2) BSIG oder §8 KRITIS-Dachgesetz beim BBK und BSI registriert werden.
Registrierungen unter NIS2 und KRITIS
Inhalt
| No data |
Quellen-Details
| Bezeichnung | Name | Kategorie | Tags | Zielgruppe | Sprache | Feed-URL |
|---|---|---|---|---|---|---|
| OpenKRITIS | security_news | kritis, nis2 | - | de | https://www.openkritis.de/openkritis.xml |