NIS-2 verpflichtet Unternehmen zu einem dreistufigen Meldeverfahren bei erheblichen Sicherheitsvorfällen, mit einer Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden. Die entscheidende Frage ist dabei nicht wann der Vorfall passiert, sondern ab wann ein Unternehmen davon Kenntnis hat. Denn schon ein begründeter Verdacht kann die Meldefrist auslösen und wer dann zögert, riskiert persönliche Haftung der Geschäftsführung. (Bild: © Khfd - stock.adobe.com)
Ab wann tickt die Uhr bei der NIS-2-Meldefrist
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