Für das KRITIS-Dachgesetz gibt es seit Ende Mai 2026 einen Referentenentwurf der KRITIS-Verordnung 2026 zur Definition der kritischen Sektoren und Anlagen. Neben vielen Einzeländerungen werden mit der neuen KRITIS-Verordnung viele Definitionen geklärt. Der Regelschwellenwert von 500 Tsd. Personen scheint aber bestehen zu bleiben.
Die Änderungen KRITIS-Verordnung im Überblick (noch in Arbeit):
Sektoren: Neuer Sektor Weltraum, IT und TK bleibt IT und TK in KRITIS
Anlagen: Viele neue Anlagen und Anpassungen, vor allem in der Energie, Transport
Schwellenwerte: Leicht angepasste Schwellenwerte in einigen Anlagen
Ebenso schon übersichtsweise angepasst: KRITIS-Anlagen für den Entwurf der Verordnung, mit mehr Details pro Sektor und Anlagen mit Schwellenwerten.