Der Sektor Staat und öffentliche Verwaltung gehören seit langem zu Kritischen Infrastrukturen. Trotzdem waren staatliche Organe und die öffentliche Verwaltung von vielen KRITIS-Pflichten ausgenommen. Mit NIS2 und KRITIS-Dachgesetz wird die Bundesverwaltung ab 2024 nun etwas mehr reguliert – es bleiben aber immer noch Lücken.
Während die EU-Direktive NIS2 große Teile der Regierung in mehreren Ebenen reguliert, gibt es im Bundesgesetz dafür viele Ausnahmen. Länder und Kommunen sind nicht explizit vom deutschen NIS2-Umsetzungsgesetz benannt, es soll aber NIS2-Landesgesetze geben.
eigene Zusammenstellung Stand März 2024
Ebene Einrichtungen Out of scope (wahrscheinlich)
Bund
Stellen des Bundes
Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts
Öffentliche IT-Dienstleistunger Bund
Bundesministerien
Bundeskanzleramt
Sicherheitsbehörden des Bundes
Strafverfolgungsbehörden
Nationale Sicherheit
Institutionen soziale Sicherung
Geschäftsbereich Verteidigung
Länder wartet auf Landesgesetze
Landesregierungen, Landesministerien
Öffentliche Verwaltung Landesebene
Landesbehörden
IT-Dienstleister und Rechenzentren
Strafverfolgung und Polizeien der Länder
Hochschulen und Bildungswesen
Kommunen Kommunale Eigenbetriebe (AöR, GmbH, ...)
Stadtwerke, Heizkraftwerke
Krankenhäuser und Gruppen
Entsorger
Wasser- und Abwasserwerke
IT-Dienstleister und Rechenzentren
Kommunale Verwaltung und Regierung
Ämter, Stadthäuser, Zentren
Kommunale Behörden
Feuerwehr
Kommunale Polizei, Stadtpolizei
Schulen, Volkshochschulen
Betreuuung
Unklar: Kommunale Zweckverbänden