Der EU Cyber Resilience Act (EU CRA) schafft in der EU einen einheitlichen Rechtsrahmen für Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen. Mit CRA werden Hersteller zur sicheren Entwicklung von digitalen Produkten und zum Support über den gesamten Lebenszyklus für Cybersicherheit dieser Produkte verpflichtet.
EU CRA wurde im Oktober 2024 vom Europäischen Rat verabschiedet und tritt in Stufen bis Dezember 2027 in kraft. EU CRA kann als Ergänzung zur EU NIS2 Richtlinie gesehen werden, welche umfassende Anforderungen an Cybersecurity bei Betreibern in der EU macht, jedoch keine Anforderungen an Sicherheit von Produkten enthält. Dies soll der CRA ergänzen.
Hersteller regulierter Produkte müssen Cybersecurity-Pflichten umsetzen, Cybersecurity-Risiken bewerten und viel dokumentieren und bewerten (lassen). Regulierte Unternehmen und Betreiber nach NIS2 und KRITIS sind indirekt von CRA betroffen – bei der Beschaffung regulierter Produkten und Überschneidungen mit kritischen Komponenten.
Gruppe CRA Anforderung
Produkte
Annex I Part I Cybersecurity in Produkten
Hersteller Art. 13
Art. 14
Annex I Part II
Art. 31
Annex VII
Cybersecurity bei Herstellern
Meldepflichten
Schwachstellenmanagement
Technische Dokumentation
Detaillierte Technische Dokumentation
Einfuhr und Handel Art. 19
Art. 20 Pflichten in der Einfuhr
Pflichten im Handel
Konformität Art. 32
Annex VIII
Art. 28
Konformitätsbewertung
Bewertungsschema (Modul A, B, C, H)
Konformitätserklärung
Betreiber und Einrichtungen
§41 BSIG-E
Art. 8 (2)
Einkauf und Beschaffung
Kritische Komponenten
Kritische Produkte