EU NIS2 fordert von regulierten Unternehmen basierend auf dem eigenen Risikomanagement umfangreiche Maßnahmen für einen sicheren Betrieb in der IT und OT. Die notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der IT- und OT-Sicherheit umfassen weite Teile der aktuellen Cybersecurity-Landschaft an Prozessen und Technologien.
NIS2 fordert von Einrichtungen umfangreiche IT- und OT-Sicherheit im Betrieb. Die Ausarbeitung führt Sicherheitsmaßnahmen anhand der NIS2-Anforderungen für Einrichtungen, zusätzlich dem KRITIS-Dachgesetz für Betreiber sowie der alten KRITIS-Anforderungen von RUN-KdA aus. Als Orientierung sind unten die Anforderungen der Durchführungsverordnung DVO (EU) aufgelistet.
Bereich Anforderung NIS2 BSIG KRITIS DachG RUN KdA
Backup und Redundanzen Sicherungen, Infrastruktur, Kapazitäten NS.8 DG.13 2 (20,22-24)
Sichere Entwicklung Entwicklung und Outsourcing von IT NS.14
2 (31,43-44)
Sichere Wartung Betrieb, Wartung und Änderung von IT NS.15
3/2 (20, 45-42)
Schwachstellen Schwachstellen, Tests, Patches NS.16
2 (21,25,83)
5 (83,84,95,96)
Logging und Monitoring Auswertung von Logs, SIEM, Automatisierung NS.6
5 (80,90-94)
Netzwerksicherheit Netze und Übergänge NS.17
2 (36-41)
Kryptographie Verschlüsselung und Schlüssel NS.21
2/3 (32-35)
Sichere Kommunikation Notfallkommunikation NS.27 NS.28